Ab wann gilt die Registrierungspflicht bei Schlauchbooten und wo kann ich diese beantragen?

Die Registrierungspflicht bei Schlauchbooten:

 

052-Schlauchbootkauf-Bootsschein

 

Schlauchboote die im Schifffahrtsverkehr der Binnengewässer unterwegs sind, müssen sich unter folgenden Schlauchbootvoraussetzungen registrieren:

  • Motorisierung am Schlauchboot von mehr als 3,0 PS / 2,21kW oder…
  • ohne Motorisierung, jedoch mit einer Schlauchbootlänge von mehr als 5,5 Meter.

Die Registrierung erfolgt einmalig und ist unbefristet gültig. Änderungen sind der ausstellenden Behörde umgehend zu melden. Bei der internationale Kennung IBS (Internationaler Bootsschein) kann die Registrierung auf eine 2-jährige Gültigkeitsdauer beschränkt sein.

Mit diesem amtlichen Bootsdokument wird der Eigentümer des Schlauchbootes nachgewiesen.

In dem Bootsdokument (Bootsschein) sind die Daten des Eigentümers, als auch die technischen Daten des Schlauchbootes hinterlegt. Mittels Personalausweis und der Kennzeichnungsnummer auf dem Schlauchboot kann der Eigentümer festgestellt werden.

 

Wo kann ich die Registrierung für Schlauchboote beantragen:

Hier gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Webseite des ADAC unter der Rubrik “Wassersport”
  • Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Zur Registrierung werden meist folgende Dokumente benötigt:

  • ausgefülltes Antragsformular der Behörde
  • Kopie des Personalausweises vom Eigentümer des Schlauchbootes
  • Nachweis Eigentümer des Schlauchbootes (z.B. Kaufvertrag / Rechnung)
  • Konformitätsnachweis des Schlauchbootes

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